Allgemeine Geschäftsbedingungen


Jamie Duckworth

Ludwigstr. 17

61231 Bad Nauheim

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von Jamie Duckworth (nachfolgend „Jamie Duckworth“) gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Jamie Duckworth nur an, wenn Jamie Duckworth ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang

  • Alle meine Angebote sind unverbindlich.

  • Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde mein Angebot schriftlich oder elektronisch per E-Mail bestätigt. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung, wobei eine einfache E-Mail ausreichend ist.

  • Sollte ich die Leistungsbeschreibungen konkretisieren oder anpassen, gelten sie als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Arbeitswoche Änderungswünsche oder Anmerkungen schriftlich oder in Textform (z. B. durch E-Mail) mitteilt.

  • Im Rahmen der Vorgaben des Kunden habe ich bei der Leistungserbringung künstlerische Gestaltungsfreiheit.

  • Soweit nicht anders vereinbart, ist die Leistung in drei Phasen zu erbringen: Pre-Produktionsphase, Produktionsphase und Post-Produktionsphase. Ist eine Phase abgeschlossen, bildet sie die Grundlage für die nächste Phase. Nimmt der Kunde die Ergebnisse einer Phase ab, kann er weitere Anpassungen insoweit nur gegen gesonderte Vergütung verlangen.

  • Ich bin berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Freelancer einzuschalten.

  • Die Beauftragung von Zulieferern in Namen und auf Rechnung des Kunden bedarf der schriftlichen Einwilligung des Kunden (E-Mail ausreichend). Soweit bewilligte Fremdleistungen in Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde mich von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

  • Allgemeine Aufwendungen für Einrichtung und Unterhalt meiner ständigen Geschäftsräume, den allgemeinen Geschäftsbedarf (Schreibmaterialien usw.), allgemeine Post- und Telefongebühren, allgemeine Personalkosten etc. werden über eine pauschale HU geltend gemacht.

  • Ich bin nicht verpflichtet, einen Quartalsreport und/oder Tätigkeitsnachweise vorzulegen.



3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Soweit der Kunde Inhalte (z. B. Unternehmens- und Produktinformationen, Fotos, Filme, Texte, Daten) mir zur Verfügung stellt, ist der Kunde für die fristgerechte Lieferung, die inhaltliche Richtigkeit und die Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte verantwortlich.

  • Soweit der Kunde Leistungen oder Mitwirkende (z. B. eigenes Personal) beistellt, trägt der Kunde die diesbezüglichen Kosten, ist für die vollständige und rechtzeitige Beistellung und die Klärung der Nutzungsrechte verantwortlich.

  • Ist der Kunde zur Verwendung der von mir überlassenen Inhalte und/oder Beistellungen und/oder Nutzungsrechte nicht berechtigt, stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter, deren Rechte hierdurch verletzt wurden, vollumfänglich frei und erstattet mir die entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung.

  • Der Kunde ist in allen Phasen (Konzeption, Produktion und Post-Produktion) zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet und wird mir seine Änderungswünsche bei abzustimmenden Entwicklungsschritten (z. B. Testlauf, Präsentation, Abnahmetest) unverzüglich mitteilen.

  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann ich pro Woche der Verzögerung 0,5 % der Gesamtvergütung als Mehraufwand, insgesamt maximal jedoch 5 % der Gesamtvergütung als pauschalierten Mehraufwand verlangen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben vorbehalten. Ebenso bin ich berechtigt, nach zweifacher erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung, eine Abschlagszahlung in Höhe der bislang von mir erbrachten Leistungen zu verlangen. 

4. Kündigung, Schadenspauschale

  • Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag, ohne dass die Kündigung durch mich zu verantworten ist, oder tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann ich – unbeschadet der Möglichkeit, eine höhere Vergütung oder Schaden geltend zu machen – pauschal 10 % der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn als Ersatzpauschale fordern.

  • Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens oder einer geringeren Vergütung vorbehalten.

5. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme

  • Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde, sind Termine und Fertigstellungsfristen unverbindlich.

  • Ich hafte nicht für Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder nicht vollständig lesbar eingereichte Unterlagen des Kunden verursacht wurden.

  • Ist eine Leistungsfrist bestimmt, wird diese durch die Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. durch den Kunden unterbrochen.

  • Soweit Leistungen durch den Kunden abgenommen werden müssen, hat die Abnahme, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich zu erfolgen. Eine Ingebrauchnahme oder Nutzung der gelieferten Arbeiten und Werke stellt eine rechtsverbindliche Abnahme dar.

6. Änderungsverlangen

  • Verlangt der Kunde während der Auftragsdurchführung abweichend von dem vereinbarten Leistungsumfang zusätzliche Leistungen, die Auswirkungen auf die Vergütung und Termine haben, und ist mir die Leistung zumutbar, werde ich ein Änderungsangebot unterbreiten. Über das Änderungsangebot muss der Kunde innerhalb von fünf Werktagen entscheiden. Bei Nichteinigung wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.

  • Soweit weitergehende Leistungen auf Aufforderung des Kunden erbracht werden, ohne dass ich hierzu verpflichtet bin, werden diese Leistungen auf Grundlage der vereinbarten bzw. üblichen Tagessätze nach Aufwand abgerechnet.

 7. Vergütung

  • Meine Angebotspreise sind unverbindlich. Sie gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Wechselkurs vom Tag des Angebotes.

  • Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen für die beteiligten Leistungsgruppen.

  • In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.

  • Soweit Reise- und Nebenkosten sowie Spesen im Angebot noch nicht berücksichtigt wurden, werden sie gesondert abgerechnet und auf Anforderung des Kunden auch belegt.

  • Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Überschreitung einer Budget-Grenze führen.

8. Zahlungsbedingungen

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  • Nach Beauftragung kann ich aus der Auftragssumme einen angemessenen Vorschuss fordern, mindestens jedoch 33 % der vereinbarten Vergütung. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug, kann ich vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ferner zulässig, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist.

  • Für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages bin ich berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug, kann ich vom Vertrag zurücktreten.

  • Nach Auftragsausführung und Abnahme erstelle ich eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen fällig.

  • Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/oder von mir anerkannt sind. Überdies ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Aufbewahrungspflicht

  • Nach Beendigung des Auftrags steht es mir frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte oder vom Kunden überlassene Unterlagen an den Kunden heraus- bzw. zurückzugeben, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Heraus-/Rückgabe oder zur Vernichtung/Löschung besteht nicht.

  • Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei mir. Soweit das Rohmaterial keine Rückschlüsse auf die Marke des Kunden zulässt, kann es auch anderweitig von mir (auch nach Bezahlung) verwendet werden.

  • Ich hafte für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Bildmaterials.

  • Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

10. Urheberrechte, Nutzungsrechte

  • An meinen Konzeptionen, gestalterischen Leistungen (inkl. Entwürfe, etc.), Filmen, Fotografien, Animationen und sonstigen kreativen Leistungen (im Folgenden: „Werke“) werden die Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

  • Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird dem Kunden an den Werken ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt.

  • Werke dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung oder Vereinbarung nicht verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Digitale Fassungen von Werken, soweit deren Überlassung nicht die Hauptleistung ist, werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung geändert werden.

  • Soweit branchenüblich, ist der Kunde verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken, bei der Veröffentlichung, bei der öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Abbildung der Werke meinen Namen zu benennen. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.

  • Ich bin berechtigt, die von mir geschaffenen Werke und Leistungen im Rahmen meiner Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso bin ich berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln, Entwürfen etc. auf eigene Kosten Mehrfertigungen in beliebiger Menge herzustellen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus bin ich berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten jedoch nicht, sofern mit dem Kunden bei Auftragserteilung schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  • Ausgenommen von dem Rechtserwerb durch den Kunden sind die von der GEMA und von der GVL, den Musikurhebern sowie den Musikverlagen verwalteten Rechte. Der Kunde hat allerdings auf eigene Kosten die Einwilligung des Berechtigten (Urheber, Musikverleger, Musikverlag) in die in dem Werk vorgesehene Nutzung einzuholen. Wenn der Kunde eine Anmeldung vornehmen will, werde ich eine Musikliste mit den gegenüber den Verwertungsgesellschaften üblichen Abrechnungsangaben übergeben. Auf Verlangen des Kunden werde ich ihn bei der Anmeldung gegen gesonderte Vergütung unterstützen.

11. Gewährleistung/Haftung

  • Wenn meine Leistungen ausschließlich in der Beratung des Kunden bestehen, ist der Kunde für die von ihm praktizierte Nutzung, Verwertung und Umsetzung der von mir erbrachten Beratungsergebnisse selbst verantwortlich. Ich gewährleiste nicht den Erfolg meiner Beratungsleistungen.

  • Der Kunde hat die von mir gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel bzw. versteckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.

  • Soweit bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen ein von mir zu vertretender Mangel der Leistungen vorliegt, bin ich wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

  • Ich gewährleiste nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit meiner Leistungen und Arbeiten, stehe jedoch dafür ein, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

  • Jegliche Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn Schutzrechte geltend gemacht werden, die ich nicht kennen konnte oder die vertraglichen Leistungen nicht vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Schutzrechtsverletzung durch eine Änderung verursacht wurde, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.

  • Ich hafte nicht für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke sowie von ihm beigestellte Leistungen und Mitwirkende und deren Verwertung in meinen Leistungen.

  • Bestehen meinerseits rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden gewünschten Leistungen und/oder Inhalte und wurden diese nach Mitteilung der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so hafte ich nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.

  • Die Gewährleistungsfrist bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.

  • Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

  • Ich werde die von mir entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen und/oder Entwürfe frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.

  • Auf Schadensersatz hafte ich – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist meine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  • Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für meine Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Höhere Gewalt

  • Für Ereignisse höherer Gewalt, die mir die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, behindern oder unmöglich machen, hafte ich nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten (insbesondere Naturkatastrophen, Behördenentscheidungen, militärische Konflikte, Terroranschläge, Arbeitsunruhen).

  • Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, verlängern sich die vertraglichen Fristen entsprechend der Dauer des Hindernisses. Gleiches gilt, soweit ich auf die Vorleistung Dritter angewiesen bin und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

  • Wenn feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, steht jeder Partei ein Sonderkündigungsrecht zu.

13. Geheimhaltungspflicht

  • Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von mir sowie der mit mir verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne Verschulden des Kunden bekannt werden.

  • Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

14 Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand ist Friedberg (Hessen).


  • Für die Geschäftsbeziehungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Jamie Duckworth und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


Stand: 04.04.2025, Bad Nauheim